Die Weitergabe eines Familienunternehmens an die nächste Generation ist eine oft heikle Angelegenheit.
Artikel aus "Saarwirtschaft 02 - 03 | 2024"
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Anlass für diesen Beitrag ist die Feststellung, dass in einem erheblichen Umfang immer wieder Fehler bei der Abfassung von Testamenten, insbesondere bei eigenhändigen Testamenten (auch „handschriftliche Testamente“ genannt), gemacht werden. Der hiesige Beitrag soll für diese Probleme rund um das handschriftliche Testament sensibilisieren. Erfahrungsgemäß gestalten sich für Erblasser bei eigenhändigen Testamenten sowohl die Wahrung von deren Form als auch deren inhaltliche Ausgestaltung als schwierig. So führt der gute Wille des Testators oder der Testatorin, zu Gunsten der nahestehenden Personen die „eigenen Angelegenheiten geregelt“ zu haben, schnell zu der Bewirkung von dessen Gegenteil. Die Bedachten stehen dann im Erbfall vor einem Chaos, obwohl man mit den testamentarischen Vorgaben eigentlich Klarheit für alle Beteiligten hatte schaffen wollen.
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