Beratungsleistungen zum Erbrecht


Erbrecht

Unternehmen können auch im Wege der Erbfolge übertragen werden. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob es auf die gesetzliche Erbfolge ankommt oder die Erbfolge auf einem Testament oder Erbvertrag beruht (sog. gewillkürte Erbfolge). Wenn ein Vermögensgegenstand, wie ein Unternehmen, in einen Nachlass fällt empfiehlt sich aber im Regelfall die Ausarbeitung eines Testamentes. Man spricht dann auch von sog. Unternehmertestamenten.

Eine besondere Möglichkeit, ein Unternehmen zu erhalten, kann die Anordnung von Testamentsvollstreckung sein. Das heißt, eine vom Erblasser zu bestimmende Person nimmt nach dessen Tod entweder vorübergehend oder dauerhaft dessen Rechte in dem Unternehmen war - zum Wohle der Erben. Testamentsvollstreckung bietet sich vor allem in Fällen an, in denen das Unternehmen den Erben einerseits wirtschaftlich zugutekommen soll, diese aber andererseits zur Ausübung einer Stellung als Gesellschafter oder Geschäftsführer außer Stande sind. Der Testamentsvollstrecker kann dann ähnlich einem Treuhänder für die Erben fungieren.

Ein Brennpunkt bei der Gestaltung von Unternehmertestamenten ist das Pflichtteilsrecht, das nahen Angehörigen und dem Ehegatten eine Mindestteilhabe am Nachlass sichert. Das Pflichtteilsrecht steht dem Interesse, ein Unternehmen als Einheit zu erhalten und nur auf einen Nachfolger zu übertragen, immer wieder entgegen. Der Pflichtteil kann nach deutschem Recht nur in extremen Ausnahmefällen einseitig durch den Erblasser entzogen werden. Insofern ist es, wenn sich ein Pflichtteilsstreit abzeichnet, sinnvoll schon zu Lebzeiten des Erblassers in einen Dialog über einen Pflichtteilsverzicht einzutreten. Freilich werden die Pflichtteilsberechtigten an einem solchen meistens nur gegen eine Abfindung mitwirkt

Fachanwalt Christoph Thiery

Für alle erbrechtlichen Fragen steht unseren Mandanten Fachanwalt Christoph Thiery gerne zur Verfügung.

Fachanwalt Christoph Thiery ist auch zertifizierter Testamentsvollstrecker und übernimmt gerne, dort wo Bedarf besteht, Testamentsvollstreckungen im Unternehmensbereich.