Wir, als Mittelständler, verstehen uns als Berater für den Mittelstand. Der Begriff des Mittelstandes wird zurecht weit verstanden und dieses weite Verständnis teilen wir: Mittelstand reicht von einem Ein-Mann-Betrieb im Handwerk bis zur international tätigen Aktiengesellschaft. Eben diese Bandbreite von Unternehmen haben wir in Nachfolgefragen in der Vergangenheit betreut und betreuen sie auch weiterhin. Der Mittelstand wird immer wieder mit den Familienunternehmen begrifflich gleichgesetzt.
Oftmals treffen auf ein Unternehmen beide Begriffe zu - dies muss aber nicht der Fall sein. Jedenfalls begleiten wir Unternehmensnachfolgen sowohl innerhalb einer Familie als auch unabhängig von familiären Banden. Wir sind ein saarländisches Unternehmen, in unserer Tätigkeit indes nicht auf das Saarland beschränkt. Durch unsere Mandantenstruktur sind wir deutschlandweit tätig, insbesondere im gesamten Südwesten, außerhalb des Saarlandes vor allem in Baden-Württemberg.
Wir beraten ganzheitlich. Wir betrachten alle relevanten Rechtsgebiete und nicht nur Ausschnitte. Die von einer Nachfolgeplanung betroffenen Fachbereiche sind erfahrungsgemäß vor allem diejenigen Gesellschafts-, Erb- und Arbeitsrechts.
Mit Fachanwälten in diesen drei Rechtsgebieten sind wir in der Lage, die wirtschaftlichen Vorstellungen unserer Mandanten juristisch ausgeklügelt umzusetzen. Das alleine genügt unserem Anspruch an uns selbst aber noch nicht!
Uns ist es ein gewichtiges Anliegen, auch einen emotionalen Ausgleich zwischen der scheidenden und der übernehmenden Generation herzustellen oder, wo nötig, wiederherzustellen. Bei einer guten Nachfolgeplanung müssen die berechtigten Interessen beider Generationen berücksichtigt werden - beide Generationen können nur miteinander arbeiten, nicht gegeneinander.