Die Arbeit zwischen dem Mandanten und seinem rechtlichen Berater ist meistens langfristiger Natur. Vertrauen und Verständnis füreinander sind entscheidend.
Um es potentiellen Mandanten möglichst früh zu ermöglichen, abschätzen zu können, ob eine Zusammenarbeit für sie ergiebig scheint, hat sich bei uns folgendes Vorgehen entwickelt.
Ob eine Zusammenarbeit Sinn ergibt, können unsere Mandanten nur mit uns gemeinsam herausfinden.
Dazu können Mandanten jederzeit den Kontakt zu uns aufnehmen. Gerne können Mandanten telefonisch über unser Sekretariat einen Termin für ein Erstberatungsgespräch mit Herrn Rechtsanwalt Christoph Thiery, als erstem Ansprechpartner in Unternehmensnachfolgefragen, ausmachen. Über die Jahre hinweg hat sich aber die folgende Herangehensweise als noch zweckmäßiger erwiesen: Am besten senden uns Mandanten mit neuen Anliegen eine kurze E-Mail, in der sie schildern, was sie umtreibt, und fügen derselben die aus ihrer Sicht relevanten Unterlagen bei (z.B. Gesellschaftsverträge und Testamente sowie bereits gewechselte Korrespondenzen). Wir melden uns dann, nachdem wir einen ersten Überblick gewonnen haben, zum Zwecke einer Terminvereinbarung.
Sie haben Fragen oder Mitteilungen an uns?
Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail oder rufen Sie uns an: 0681 95815-0.
Rechtsanwaltskanzlei
Thiery & Thiery
Bahnhofstrasse 1
am St. Johanner Markt
66111 Saarbrücken
Tel. 0681 95815-0
Fax 0681 95815-19
Bei der Nachfolgeberatung steht das beratene Unternehmen und nicht die beratende Rechtsanwaltskanzlei im Vordergrund. Deshalb bieten wir es an, dass das Erstberatungsgespräch mit Herrn Rechtsanwalt Christoph Thiery nicht in unserer Kanzlei, sondern in dem betroffenen Unternehmen stattfindet (sofern es von Saarbrücken gut erreichbar ist). So gewinnen wir gleich einen ersten Eindruck, was für ein Unternehmen betroffen ist. Wir hören uns dann in Ruhe an, was die Mandantschaft bewegt. Wir ergründen dann gemeinsam, wie auf dieser Grundlage weiter zusammengearbeitet werden kann. Für dieses Erstberatungsgespräch berechnen wir entgegenkommende 190 € zzgl. MwSt. als Fixum.
Wie unsere weitere Zusammenarbeit im Anschluss aussieht, definiert unsere Mandantschaft. Ihr Anliegen bedingt unsere Vorgehensweise. Üblicherweise begleiten wir Gespräche der Beteiligten und entwickeln ein Konzept, wie das betroffene Unternehmen fortgeführt werden kann. Dieses gilt es dann in die richtige juristische Form "zu gießen". Meistens hat diese die Gestalt von Gesellschafts-, Unternehmenskauf- und/oder Schenkungsverträgen; hinzukommen erbrechtliche Gestaltungsinstrumente wie Testamente oder Erbverträge. Dieser ganze Prozess dauert. Die Beratungsleistungen, die wir erbringen, werden dabei herkömmlich zeitaufwandsbezogen abgerechnet. Kostentransparenz für unsere Mandantschaft halten wir als für eine gedeihliche Zusammenarbeit unabdingbar. Wir pflegen daher unsere Leistungen monatlich abzurechnen, sodass ein permanenter Überblick über die Kosten sichergestellt ist. Abhängig von den Anforderungen an unsere Tätigkeit berechnen wir zwischen 195,00 € und 395,00 €, jew. zzgl. MwSt., pro Stunde.